# Umgang der EU-Agenturen mit „Drehtür“-Fällen
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2026-04-22T10:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/69230)
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In dieser Initiativuntersuchung wurde untersucht, wie EU-Agenturen „Drehtür"-Fälle verwalten, an denen leitende Mitarbeiter und/oder Führungskräfte sowie Mitglieder ihrer Leitungsgremien beteiligt sind, die nach ihrem Ausscheiden aus ihrer Agentur Positionen im Privatsektor einnehmen.

Der Bürgerbeauftragte führte eine gründliche Überprüfung der von 15 EU-Agenturen umgesetzten Maßnahmen durch und prüfte 54 Fallakten von neun dieser Agenturen. Darüber hinaus traf sich das Untersuchungsteam mit Vertretern von fünf Agenturen, um spezifische Fragen zu klären.

[Die Bürgerbeauftragte stellte fest,](https://www.ombudsman.europa.eu/decision/224161) dass einige EU-Agenturen zwar besonders detaillierte und umfassende Leitlinien zu Drehtür-Fällen angenommen haben, dass es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Agenturen in Schlüsselbereichen gibt. Dazu gehört, wie Agenturen mit verspäteten oder unvollständigen Meldungen von Tätigkeiten nach dem Dienst umgehen; Art und Umfang der verhängten Abhilfemaßnahmen; wie die Einhaltung dieser Maßnahmen überwacht wird; und die Schulung des Personals in Bezug auf seine ethischen Verpflichtungen.

Die Untersuchung ergab auch deutliche Unterschiede in den Vorschriften für die Tätigkeiten von Mitgliedern des Leitungsorgans nach der Mandatserteilung (z. B. in Verwaltungsräten oder Aufsichtsräten). Nur wenige der untersuchten Agenturen hatten Strategien zur Regulierung solcher Aktivitäten verabschiedet.

Um die EU-Agenturen bei der weiteren Verschärfung ihrer Vorschriften zu Drehtüreffekten zu unterstützen, gab die Bürgerbeauftragte eine Reihe von Leitlinien für bewährte Verfahren heraus. Sie bestätigte auch, dass ihr Büro diese Richtlinien bei künftigen Untersuchungen zu bestimmten Drehtür-Fällen anwenden werde.