# Wie die Europäische Kommission die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien gewährleisten will
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2025-04-29T10:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/66231)
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Der Bürgerbeauftragte hat eine[Initiativuntersuchung](/opening-summary/184858) dazu eingeleitet, wie die Europäische Kommission die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und Tunesien gewährleisten will. Die Untersuchung knüpft an eine strategische Initiative zu demselben Thema an.

Die Bürgerbeauftragte äußerte Bedenken hinsichtlich des Fehlens einer vorherigen Folgenabschätzung zu den Menschenrechten, insbesondere in Bezug auf die Säule „Migration und Mobilität" der Vereinbarung und die in dieser Säule vorgesehenen Maßnahmen. Sie bittet die Kommission, eine Reihe von Fragen zu beantworten, wie sie beabsichtigt, die Auswirkungen von Maßnahmen im Rahmen der Vereinbarung auf die Menschenrechte zu überwachen, und welche Maßnahmen sie vorgesehen hat, auch im Hinblick auf die mögliche Aussetzung von EU-Mitteln, wenn Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden.

Die Bürgerbeauftragte [stellte fest,](/decision/193851)dass die Kommission ein Dokument angenommen hatte, in dem dargelegt wurde, wie die Auswirkungen von Projekten im Rahmen der Vereinbarung auf die Menschenrechte zu bewerten sind, und Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte eingeführt hatte. Die Kommission hat diese Informationen jedoch nicht veröffentlicht. Der Bürgerbeauftragte unterbreitete Verbesserungsvorschläge, um hier Abhilfe zu schaffen. Die Bürgerbeauftragte schlug der Kommission ferner vor, konkrete Kriterien auszuarbeiten, in denen dargelegt wird, wie sie EU-finanzierte Verträge im Zusammenhang mit der Migrationssteuerung aussetzen würde, wenn sie Beweise für Menschenrechtsverletzungen durch Empfänger von Mitteln (Auftragnehmer) findet. In diesem Zusammenhang schlug sie der Kommission ferner vor, ihre Durchführungspartner im Rahmen der Vereinbarung zu ermutigen, Beschwerdemechanismen einzurichten, bei denen Einzelpersonen mutmaßliche Verletzungen ihrer Menschenrechte melden können.