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Wie die Europäische Kommission die Regeln für Expertengruppen und andere ähnliche Einrichtungen anwendet, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Mitgliedschaft und der Beratungen der Gruppen
Fall OI/3/2024/KR - Geöffnet am Montag | 01 Juli 2024 - Entscheidung vom Freitag | 21 Februar 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
01/07/2024Laufende Untersuchung
01/07/2024Ergebnis der Untersuchung
21/02/2025
Die Bürgerbeauftragte leitete eine Initiativuntersuchung ein, um zu bewerten, wie die Europäische Kommission ihre Vorschriften in Bezug auf „Sachverständigengruppen“ anwendet, in denen externe Sachverständige zusammenkommen, um die Kommission in verschiedenen Politikbereichen zu beraten. Insbesondere bemühte sich der Bürgerbeauftragte um eine Bewertung der Transparenz dieser Gruppen, auch in Bezug auf ihre Mitgliedschaft und ihre Beratungen.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission interne Leitlinien für die Umsetzung der Vorschriften aufgestellt hat und dass sie Schulungen für das Personal anbietet. Sie stellte ferner fest, dass die Kommission über ein spezielles internes Netz von Koordinatoren verfüge, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Vorschriften zu überwachen und zu fördern.
Gleichzeitig ermittelte die Bürgerbeauftragte Bereiche, in denen die Kommission die Transparenz der Expertengruppen weiter verbessern könnte, und machte einige Vorschläge. Dazu gehören die Veröffentlichung interner Leitlinien, die Bereitstellung von Listen nicht veröffentlichter Dokumente in Sitzungsprotokollen von Expertengruppen, damit die Öffentlichkeit Zugang beantragen kann, die Festlegung von Fristen für die Veröffentlichung von Dokumenten vor und nach Sitzungen und die Verbesserung der Suchfunktion in Dokumentenregistern, die für Expertengruppen relevant sind.