# Leitlinien der Europäischen Kommission für scheidende Kommissionsmitglieder - Autor: Europäischer Ombudsmann - Datum: 2024-10-25T10:00+02:00[Europe/Paris] - [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/65721) --- Nach Berichten, wonach das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Untersuchung zu einem möglichen Verstoß eines ehemaligen Kommissionsmitglieds gegen Ethikregeln im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit der Transportplattform Uber nach dem Mandat abgeschlossen hatte, schrieb die Bürgerbeauftragte an die Europäische Kommission, um Klarstellungen einzuholen. Insbesondere stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die Ethikkommission der Kommission zuvor Bedenken hinsichtlich der möglichen Aktivitäten geäußert hatte und die ehemalige Kommissarin anschließend ihren Antrag zurückzog, für Uber zu arbeiten, und dass die Kommission nun beschlossen hat, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Mit der Initiative sollte geklärt werden, ob die Ethikregeln für derzeitige und ehemalige EU-Kommissare (der Verhaltenskodex) im Lichte der Angelegenheit verbessert wurden. [Die Bürgerbeauftragte stellte fest,](/doc/correspondence/194464) dass die Kommission ihre Ethikregeln seit 2018 nicht geändert hatte. Nach der Einleitung der Initiative der Bürgerbeauftragten erinnerte der Generalsekretär der Kommission die Kommissionsmitglieder jedoch schriftlich an ihre Verpflichtungen nach dem Mandat, insbesondere in Bezug auf Sondierungskontakte mit möglichen künftigen Arbeitgebern, die noch im Amt sind und bei denen ein tatsächlicher oder vermeintlicher Interessenkonflikt bestehen könnte. Dies ist zwar zu begrüßen, die Bürgerbeauftragte stellt jedoch fest, dass die Kommission nicht beabsichtigt, alle Stellungnahmen der Ethikkommission und insbesondere negative Stellungnahmen zu veröffentlichen. Sie fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Transparenz in Bezug auf die Genehmigung von Tätigkeiten ehemaliger Kommissionsmitglieder nach dem Mandat zu verbessern, zumindest in Bezug auf statistische Informationen über Meldungen von (ehemaligen) Kommissionsmitgliedern für Arbeiten nach dem Mandat und negative Stellungnahmen der Ethikkommission. Die Bürgerbeauftragte schlug der Kommission ferner vor, den Verhaltenskodex der Kommissionsmitglieder zu aktualisieren, um ihren Ansatz für Sondierungskontakte mit möglichen künftigen Arbeitgebern aufzunehmen.