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Leitlinien der Europäischen Kommission für scheidende Kommissionsmitglieder
Fall SI/1/2024/KR - Geöffnet am Mittwoch | 07 Februar 2024 - Entscheidung vom Mittwoch | 23 Oktober 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
07/02/2024Laufende Untersuchung
07/02/2024Ergebnis der Untersuchung
23/10/2024
Nach Berichten, wonach das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Untersuchung wegen eines möglichen Verstoßes eines ehemaligen Kommissionsmitglieds gegen die Ethikvorschriften im Zusammenhang mit Tätigkeiten nach der Mandatserteilung mit der Verkehrsplattform Uber abgeschlossen hatte, schrieb der Bürgerbeauftragte an die Europäische Kommission, um Klarstellungen einzuholen. Insbesondere stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die Ethikkommission der Kommission zuvor Bedenken hinsichtlich der möglichen Tätigkeiten geäußert hatte und die ehemalige Kommissarin anschließend ihren Antrag, für Uber zu arbeiten, zurückzog und dass die Kommission nun beschlossen hat, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen. Mit der Initiative sollte geklärt werden, ob die Ethikregeln für derzeitige und ehemalige EU-Kommissare (Verhaltenskodex) angesichts der Angelegenheit verbessert wurden.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission ihre Ethikregeln seit 2018 nicht geändert hatte. Nach der Einleitung der Initiative des Bürgerbeauftragten erinnerte der Generalsekretär der Kommission die Kommissionsmitglieder jedoch schriftlich an ihre Verpflichtungen nach dem Mandat, insbesondere in Bezug auf Sondierungskontakte mit möglichen künftigen Arbeitgebern, die noch im Amt sind und bei denen ein tatsächlicher oder vermeintlicher Interessenkonflikt bestehen könnte.
Dies ist zwar zu begrüßen, doch stellt die Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission nicht beabsichtigt, alle Stellungnahmen der Ethikkommission, insbesondere negative Stellungnahmen, zu veröffentlichen. Sie fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Transparenz in Bezug auf die Genehmigung von Tätigkeiten ehemaliger Kommissionsmitglieder nach dem Mandat zu verbessern, zumindest in Bezug auf statistische Informationen über Mitteilungen von (ehemaligen) Kommissionsmitgliedern für Tätigkeiten nach dem Mandat und negative Stellungnahmen der Ethikkommission. Die Bürgerbeauftragte schlug der Kommission ferner vor, den Verhaltenskodex der Kommissionsmitglieder zu aktualisieren, um ihren Ansatz für Sondierungskontakte mit möglichen künftigen Arbeitgebern aufzunehmen.