# Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass die überarbeiteten Vorschriften für das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) für EU-Bedienstete eine umfassende Deckung des Gesundheitsbedarfs im Zusammenhang mit Behinderungen gewährleisten - Autor: Europäischer Ombudsmann - Datum: 2025-02-14T10:00+01:00[Europe/Paris] - [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/65646) --- Als Folgemaßnahme zu einer früheren Untersuchung [wandte sich die Bürgerbeauftragte schriftlich an die Europäische Kommission,](/opening-summary/182170) um zu klären, wie die neuen internen Vorschriften („allgemeine Durchführungsbestimmungen") für das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) für EU-Bedienstete eine umfassende Deckung der mit Behinderungen verbundenen Gesundheitsbedürfnisse gewährleisten. [Auf der Grundlage der Antwort der Kommission](/doc/correspondence/194374) war die Bürgerbeauftragte nicht davon überzeugt, dass die Überarbeitung die Situation von Bediensteten mit Behinderungen oder mit einem Familienangehörigen mit Behinderungen und die Art und Weise, wie die Kommission mit der Situation im Allgemeinen umgegangen ist, erheblich verbessert hat. [Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission nachdrücklich](/doc/correspondence/199549) auf, mit der wirksamen Überwachung der Situation von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des GKFS zu beginnen und andere Maßnahmen zu prüfen, mit denen dieses System mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang gebracht werden könnte.