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Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass die überarbeiteten Vorschriften für das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) für EU-Bedienstete eine umfassende Deckung der gesundheitlichen Bedürfnisse im Zusammenhang mit Behinderungen gewährleisten
Fall SI/2/2024/AML - Geöffnet am Freitag | 16 Februar 2024 - Entscheidung vom Mittwoch | 12 Februar 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
16/02/2024Laufende Untersuchung
16/02/2024Ergebnis der Untersuchung
12/02/2025
Als Folgemaßnahme zu einer früheren Untersuchung schrieb der Bürgerbeauftragte an die Europäische Kommission, um zu klären, wie die neuen internen Vorschriften („allgemeine Durchführungsbestimmungen“) für das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (GKFS) für EU-Bedienstete eine umfassende Deckung der gesundheitlichen Bedürfnisse im Zusammenhang mit Behinderungen gewährleisten.
Auf der Grundlage der Antwort der Kommission war die Bürgerbeauftragte nicht davon überzeugt, dass die Überarbeitung die Situation von Bediensteten mit Behinderungen oder Familienangehörigen mit Behinderungen erheblich verbessert hat und wie die Kommission die Situation im Allgemeinen gehandhabt hat.
Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission nachdrücklich auf, mit der wirksamen Überwachung der Lage von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des GKFS zu beginnen und andere Maßnahmen zu prüfen, die diese Regelung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang bringen könnten.