Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Umgang der Europäischen Kommission mit Dritten, die für Dienstreisen und Gastfreundschaft für ihre Bediensteten zahlen, und Bewertung potenzieller Interessenkonflikte
Fall OI/1/2024/KR - Geöffnet am Freitag | 02 Februar 2024 - Entscheidung vom Freitag | 10 Januar 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
02/02/2024Laufende Untersuchung
02/02/2024Ergebnis der Untersuchung
10/01/2025
Als Reaktion auf die Enthüllungen, dass ein (ehemaliger) Generaldirektor der Europäischen Kommission nach Katar reiste und damit verbundene Gastfreundschaft erhielt, die von Dritten bezahlt wurde, was zu Bedenken in Bezug auf Interessenkonflikte führte, aktualisierte die Kommission ihre Vorschriften über Beiträge Dritter zu Arbeitsreisen. Im Rahmen einer früheren Initiative kam der Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, dass diese Vorschriften bei sorgfältiger Anwendung Interessenkonflikte mit solchen Beiträgen Dritter verhindern würden. Die Initiative ergab jedoch einige Fälle von Arbeitsreisen hochrangiger Kommissionsbediensteter, die von Dritten bezahlt wurden.
Vor diesem Hintergrund führte der Bürgerbeauftragte vor dem Inkrafttreten der aktualisierten Vorschriften eine Initiativuntersuchung durch, um eine Stichprobe solcher Fälle zu überprüfen. Mit der Untersuchung sollte ermittelt werden, wie die Kommission potenzielle Interessenkonflikte im Zusammenhang mit von Dritten bezahlten Arbeitsreisen bewertet und welche Schritte sie unternommen hat, um die Risiken von Interessenkonflikten zu mindern.
In der Untersuchung wurde kein Fall ermittelt, der Anlass zu Interessenkonflikten gab, außer dem des (ehemaligen) Generaldirektors der Kommission. Bei der Untersuchung wurden umfassendere Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang der Kommission mit den in Rede stehenden Reisen und der Gastfreundschaft aufgeworfen. Da jedoch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung die Angelegenheit untersucht und die Europäische Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet hat, vertrat die Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass keine weiteren Untersuchungen in dieser Angelegenheit gerechtfertigt waren.
Allerdings zeigte die Untersuchung Mängel bei der Umsetzung der früheren Vorschriften über Arbeitsreisen durch die Kommission auf, insbesondere, dass die Kommission nicht feststellte, wie sie die Risiken von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit Beiträgen Dritter substanziell bewertet hatte. Die Kommission hat es auch versäumt, den Wert der Beiträge Dritter zu erfassen. Da diese Mängel nach wie vor für die Anwendung der aktualisierten Vorschriften durch die Kommission relevant sind, unterbreitete der Bürgerbeauftragte zwei Verbesserungsvorschläge.