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Beschluss der Europäischen Kommission, die Namen aller EU-Bediensteten nicht mehr im Online-Verzeichnis der EU-Bediensteten („Whoiswho“) zu veröffentlichen

Die Beschwerde betraf die Entscheidung der Europäischen Kommission, nicht mehr alle EU-Bediensteten, sondern künftig nur noch Führungskräfte in ihrem Online-Verzeichnis der EU-Bediensteten (Whoiswho) zu veröffentlichen. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass dies Transparenz und Rechenschaftspflicht untergräbt.

Der Bürgerbeauftragte stellte Mängel bei der Entscheidung der Kommission über ein wichtiges Thema fest, das die Transparenz des Organs beeinträchtigt. Zu diesem Zweck unterbreitete sie einen Lösungsvorschlag, wonach die Kommission einen neuen Entscheidungsprozess durchführt, bei dem sowohl der Notwendigkeit, das Personal vor ungebührlicher Einflussnahme zu schützen, als auch der Notwendigkeit der Transparenz Rechnung getragen wird. Die Kommission hat den Lösungsvorschlag nicht akzeptiert.

Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall ab, da keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt waren, äußerte jedoch sein Bedauern darüber, wie die Kommission die Entscheidung über ein so weitreichendes Thema für die Transparenz des Organs getroffen hatte.

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