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Beschluss der Europäischen Kommission, die Namen aller EU-Bediensteten nicht mehr im Online-Verzeichnis der EU-Bediensteten („Whoiswho“) zu veröffentlichen
Fall 1983/2023/ET - Geöffnet am Montag | 20 November 2023 - Entscheidung vom Freitag | 06 September 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Beschwerde eingereicht
10/10/2023Analyse der Beschwerde
12/10/2023Laufende Untersuchung
20/11/2023Vorläufiges Ergebnis
25/03/2024Ergebnis der Untersuchung
06/09/2024
Die Beschwerde betraf die Entscheidung der Europäischen Kommission, nicht mehr alle EU-Bediensteten, sondern künftig nur noch Führungskräfte in ihrem Online-Verzeichnis der EU-Bediensteten (Whoiswho) zu veröffentlichen. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass dies Transparenz und Rechenschaftspflicht untergräbt.
Der Bürgerbeauftragte stellte Mängel bei der Entscheidung der Kommission über ein wichtiges Thema fest, das die Transparenz des Organs beeinträchtigt. Zu diesem Zweck unterbreitete sie einen Lösungsvorschlag, wonach die Kommission einen neuen Entscheidungsprozess durchführt, bei dem sowohl der Notwendigkeit, das Personal vor ungebührlicher Einflussnahme zu schützen, als auch der Notwendigkeit der Transparenz Rechnung getragen wird. Die Kommission hat den Lösungsvorschlag nicht akzeptiert.
Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall ab, da keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt waren, äußerte jedoch sein Bedauern darüber, wie die Kommission die Entscheidung über ein so weitreichendes Thema für die Transparenz des Organs getroffen hatte.