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Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass es keine Interessenkonflikte mit externen Sachverständigen gibt, die sie bei der Bewertung von Projekten im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds unterstützen
Fall OI/5/2023/KR - Geöffnet am Freitag | 10 November 2023 - Entscheidung vom Montag | 09 Dezember 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
10/11/2023Laufende Untersuchung
10/11/2023Ergebnis der Untersuchung
09/12/2024
Die Europäische Kommission ist für die Entscheidung über die Zuweisung von Mitteln aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EEF) zuständig. Dabei wird sie von externen Experten unterstützt, die zur Bewertung, Ethikprüfung und Bewertung der Haushaltsvoranschläge von Vorschlägen beitragen. Angesichts des beträchtlichen öffentlichen Interesses in diesem Bereich leitete der Bürgerbeauftragte eine Initiativuntersuchung ein, in der untersucht wurde, wie die Kommission sicherstellt, dass es keine Interessenkonflikte mit den Sachverständigen gibt, die sie unterstützen.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass sich die Kommission bei ihrer Bewertung weitgehend auf die von den Bewerbern vorgelegten Informationen stützt, und ermutigte sie, proaktiv nach zusätzlichen Informationen zu suchen, die auf Interessenkonflikte hinweisen könnten.
Die Untersuchung ergab auch, dass es keine systematische Überprüfung der finanziellen Interessen von Sachverständigen gibt. Um Abhilfe zu schaffen, schlug der Bürgerbeauftragte der Kommission vor, die Bewerber aufzufordern, eine detaillierte Interessenerklärung auszufüllen.
In Fällen, in denen Sachverständige potenzielle Interessenkonflikte erklärten, stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass diese Sachverständigen von den betreffenden EEF-Vorschlägen zurückgewiesen wurden. Sie identifizierte jedoch einige Probleme im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie die Kommission ihre Bewertung dieser Konflikte aufzeichnete, und schlug Verbesserungsvorschläge vor.