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Wie die Europäische Kommission die Griechenland im Rahmen von Grenzmanagementmaßnahmen gewährten EU-Mittel überwacht
Fall 1418/2023/VS - Geöffnet am Dienstag | 07 November 2023 - Entscheidung vom Freitag | 21 Februar 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Griechenland
Beschwerde eingereicht
24/07/2023Analyse der Beschwerde
27/07/2023Laufende Untersuchung
07/11/2023Ergebnis der Untersuchung
21/02/2025
Der Fall betraf die Frage, wie die Europäische Kommission die Einhaltung der Grundrechte im Zusammenhang mit EU-Mitteln gewährleistet, die Griechenland für das Grenzmanagement gewährt wurden. Die Beschwerdeführer, mehrere Nichtregierungsorganisationen, äußerten Bedenken, dass die Kommission es versäumt habe, die von der EU finanzierten Grenzmanagementtätigkeiten vor dem Hintergrund anhaltender Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die griechischen Behörden wirksam zu überwachen und zu bewerten.
Im Rahmen der Untersuchung wurden Bereiche ermittelt, die die Kommission angehen sollte, um die Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Grundrechte in diesem Bereich zu verbessern. Da die Kommission jedoch derzeit eine eigene Bewertung eines der im Rahmen dieser Untersuchung aufgeworfenen Einzelfälle mutmaßlicher Grundrechtsverletzungen durchführt und auch die Ausgaben Griechenlands im Rahmen des betreffenden Programms bewerten wird, schloss der Bürgerbeauftragte den Fall ab und stellte fest, dass keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt waren. Dennoch unterbreitet sie der Kommission einige Vorschläge, um die im Laufe der Untersuchung festgestellten Probleme anzugehen.
Insbesondere forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission nachdrücklich auf, Leitlinien für die Bewertung der Einhaltung der Grundrechte während der gesamten Programmdurchführung aufzustellen, insbesondere in Bezug auf die damit verbundene „Ermöglichungsbedingung“ für den Zugang zu Mitteln. Als Teil dieser Leitlinien sollte die Kommission Kriterien festlegen, um festzustellen, unter welchen Umständen sie EU-Mittel wegen Nichteinhaltung der Grundrechte und der damit verbundenen Finanzierungsbedingung einbehalten oder aussetzen wird, und diese Kriterien veröffentlichen. Bei ihrer Bewertung glaubwürdiger Beschwerden über Grundrechtsverletzungen und des griechischen Gesamtprogramms sollte die Kommission prüfen, ob Griechenland weiterhin die Grundrechtsbedingung im Zusammenhang mit den betreffenden Fonds erfüllt. Die Bürgerbeauftragte machte auch Vorschläge zur Transparenz des Überwachungsprozesses und zu Maßnahmen zur Stärkung der Einbeziehung der Zivilgesellschaft.