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Wie das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten umgehen
Fall OI/4/2023/MIK - Geöffnet am Montag | 02 Oktober 2023 - Entscheidung vom Dienstag | 03 Dezember 2024 - Betroffene Einrichtung Europäisches Parlament ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Rat der Europäischen Union ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
Untersuchung eingeleitet
02/10/2023Laufende Untersuchung
02/10/2023Ergebnis der Untersuchung
03/12/2024
Die Bürgerbeauftragte führte eine Initiativuntersuchung durch, um zu untersuchen, wie das Europäische Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten bearbeiten, die strengeren Transparenzverpflichtungen unterliegen. Die Untersuchung zielte auf eine systemische Bewertung ab, konzentrierte sich jedoch auf Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu drei kürzlich angenommenen Rechtsakten.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass das Parlament im Rahmen dieser Untersuchung zu wenige Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit erhielt, um Schlussfolgerungen zu seiner Praxis ziehen zu können.
Was den Rat und die Kommission betrifft, so ergab die Untersuchung, dass die beiden Organe auf Ersuchen eine Vielzahl von Gesetzgebungsdokumenten offengelegt haben. In vielen Fällen wandten sie jedoch die Ausnahmen vom Zugang nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten weiterhin zu weit an. Insbesondere liefern sie keine konkreten Beweise für die tatsächlichen Risiken, die die Offenlegung der angeforderten legislativen Dokumente mit sich bringen würde.
Die Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass die Kommission bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit, einschließlich solcher, die legislative Dokumente betreffen, nach wie vor erhebliche Verzögerungen aufweist. Dies war bereits Gegenstand eines Sonderberichts des Bürgerbeauftragten an das Europäische Parlament und bekräftigte die schwerwiegenden Folgen dieser Verzögerungen bei Gesetzgebungsdokumenten.
Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung mit ihren Feststellungen ab und bekräftigte ihren Standpunkt, dass die Organe die EU-Rechtsprechung über den Zugang der Öffentlichkeit zu legislativen Dokumenten in vollem Umfang umsetzen müssen. Um die Institutionen bei der Verbesserung ihrer Verfahren zu unterstützen, unterbreitete der Bürgerbeauftragte eine Reihe von Vorschlägen.