FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Versäumnis der Europäischen Investitionsbank, vor Finanzierungsbeschlüssen proaktiv Umwelt- und Sozialinformationen über Projekte offenzulegen

Der Beschwerdeführer, eine Nichtregierungsorganisation, ersuchte die Europäische Investitionsbank (EIB), der Öffentlichkeit Zugang zu einem Dokument über Umwelt- und Sozialinformationen (das Umwelt- und Sozialdatenblatt – ESDS) zu einem Verkehrsprojekt in Nairobi zu gewähren. Die EIB weigerte sich, das Dokument offenzulegen, bis eine Entscheidung über die Gewährung eines Darlehens getroffen worden war. Dabei berief sie sich auf eine Ausnahme nach den geltenden Vorschriften und machte geltend, dass die Offenlegung den Entscheidungsprozess im Zusammenhang mit dem Projekt beeinträchtigen könnte. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass dieses Dokument nicht im Voraus offengelegt wurde, und befürchtete, dass die EIB solche Dokumente nicht systematisch vor Finanzierungsbeschlüssen veröffentlicht.

In Bezug auf die Verweigerung des Zugangs zu der Bewertung stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die EIB ihre Entscheidung nicht angemessen begründete. Das war Missstand in der Verwaltung. Da das fragliche Dokument nun öffentlich zugänglich ist, ist es jedoch nicht erforderlich, dass der Bürgerbeauftragte eine Empfehlung zu seiner Offenlegung abgibt.

In Bezug auf die allgemeinere Frage schlug die Bürgerbeauftragte vor, dass die EIB über die Möglichkeit nachdenken sollte, ihre Umwelt- und Sozialbewertungen vor der Genehmigung von Darlehen proaktiv offenzulegen. Dies würde es der Öffentlichkeit ermöglichen, sich sinnvoll an der Bewertung der ökologischen und sozialen Aspekte von Projekten zu beteiligen, die sie für eine Finanzierung in Betracht zieht.

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!