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Wie die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) das potenzielle Menschenrechtsrisiko und die allgemeinen Auswirkungen bewertet, bevor sie Nicht-EU-Ländern Unterstützung beim Aufbau von Überwachungsfähigkeiten leistet

Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um Nichtregierungsorganisationen, die über die Praxis der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) besorgt waren, Nicht-EU-Staaten bei der Entwicklung von Überwachungsfähigkeiten zu unterstützen. Insbesondere sind die Beschwerdeführer der Auffassung, dass Frontex es versäumt hat, das potenzielle Menschenrechtsrisiko ordnungsgemäß zu bewerten oder Folgenabschätzungen unter Berücksichtigung von Datenschutzbedenken durchzuführen, bevor sie eine solche Unterstützung geleistet hat.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass der Grundrechtsbeauftragte von Frontex, der bewertet, ob die Tätigkeiten von Frontex im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit Drittländern mit den Grundrechten im Einklang stehen, ein Verfahren eingeführt hatte, das die wesentlichen Elemente einer Folgenabschätzung im Bereich der Menschenrechte umfasst. Das Verfahren sollte jedoch systematisch angewandt und einschlägige Informationen darüber veröffentlicht werden, und dies ist bisher nicht ausreichend der Fall. Der Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung mit Verbesserungsvorschlägen ab.

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