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Wie die EU-Asylagentur ihren Grundrechtsverpflichtungen nachkommt und die Rechenschaftspflicht für mögliche Grundrechtsverletzungen sicherstellt
Fall SI/4/2022/MHZ - Geöffnet am Montag | 11 Juli 2022 - Entscheidung vom Donnerstag | 23 Februar 2023 - Betroffene Institution Asylagentur der Europäischen Union - Land Frankreich
Die Bürgerbeauftragte hat eine Initiative ins Leben gerufen, um zu prüfen, wie die Asylagentur der Europäischen Union ihren Grundrechtsverpflichtungen nachkommt und die Rechenschaftspflicht für mögliche Grundrechtsverletzungen sicherstellt. Die Asylagentur ersetzte das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) im Januar 2022 und übernahm ein erweitertes Mandat, wie in ihrer Gründungsverordnung festgelegt. Im Rahmen dieses neuen Mandats ist die Asylagentur verpflichtet, die Grundrechte von Asylbewerbern zu schützen, unter anderem durch die Ernennung eines „Grundrechtsbeauftragten“ und die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens.
Der Bürgerbeauftragte stellte eine Reihe von Fragen an die Asylagentur und erhielt ihre Antwort. Der Bürgerbeauftragte schloss die Initiative ab und nahm Kenntnis von den Fortschritten, die die Asylagentur bei der Einführung von Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Grundrechtsverpflichtungen erzielt hat. Sie stellte jedoch einige Mängel fest und machte Vorschläge, um diese zu beheben. Die Agentur antwortete auf die Anmerkungen des Bürgerbeauftragten.