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Versäumnis der Europäischen Kommission, eine endgültige Entscheidung über zwei Anträge auf Zugang zu Dokumenten betreffend den nationalen Plan Deutschlands im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zu treffen
Fall 187/2022/LDS - Geöffnet am Mittwoch | 02 Februar 2022 - Entscheidung vom Dienstag | 13 September 2022 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Deutschland
Der Beschwerdeführer ersuchte die Europäische Kommission, ihm Zugang zu Dokumenten über den Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zu gewähren. Die Kommission stellte fest, dass mehr als 200 Dokumente unter den Antrag fielen, und gewährte Zugang zu den meisten dieser Dokumente in Losen. Sie weigerte sich jedoch, bestimmte Dokumente offenzulegen, berief sich auf eine Ausnahme nach den EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Offenlegung die Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik untergraben könnte. Der Beschwerdeführer forderte die Kommission auf, ihre Entscheidung zu überprüfen, aber die Kommission hat es versäumt, innerhalb der in den geltenden Vorschriften festgelegten Frist über seinen Antrag zu entscheiden, was als stillschweigende ablehnende Entscheidung gilt.
Der Bürgerbeauftragte ersuchte die Kommission, unverzüglich über den Zweitantrag zu entscheiden. Da die Kommission dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens tat, versuchte der Bürgerbeauftragte, die fraglichen Dokumente einzusehen.