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Wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit einem Vorschlag zur Beschränkung von Blei in Munition umging
Fall 2124/2021/MIG - Geöffnet am Freitag | 17 Dezember 2021 - Empfehlung vom Montag | 02 Mai 2022 - Entscheidung vom Montag | 14 November 2022 - Betroffene Institution Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( Empfehlung, die das Organ akzeptiert hat ) - Land Belgien
Der Fall betraf einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Besitz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über Blei in Munition. Der Beschwerdeführer war mit der Zeit, die die EFSA für die Bearbeitung des Antrags benötigte, unzufrieden und argumentierte, dass die EFSA keine angemessenen Erklärungen für die Verzögerung gegeben habe und dass sie aufgrund der Verzögerung nicht sinnvoll an einer entsprechenden öffentlichen Konsultation teilnehmen könne.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Art und Weise, wie die EFSA mit dem Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang und insbesondere mit der Nichteinhaltung der in den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten festgelegten Fristen umging, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte. Der Bürgerbeauftragte gab zwei Empfehlungen ab, die darauf abzielten, die Art und Weise zu verbessern, wie die EFSA mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten umgeht.
Die EFSA reagierte positiv auf die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten und verpflichtete sich, ihre Vorschriften und Verfahren zu ändern, um sicherzustellen, dass Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zügig bearbeitet werden. Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung ab und begrüßte die positive Reaktion der EFSA.