# Wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass die kroatischen Behörden die Grundrechte im Zusammenhang mit aus EU-Mitteln finanzierten Grenzmanagementmaßnahmen achten
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2023-06-23T15:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/57811)
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Der Fall betraf die Art und Weise, wie die Europäische Kommission die Achtung der Grundrechte durch die kroatischen Behörden im Zusammenhang mit aus EU-Mitteln unterstützten Grenzschutzmaßnahmen überwacht und sicherstellt. Im Rahmen der Untersuchung wurde untersucht, ob im Einklang mit einer von der Kommission eingegangenen Verpflichtung die an Kroatien ausgezahlte Soforthilfe mit der Schaffung eines Überwachungsmechanismus einherging, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Grenzmanagementmaßnahmen in vollem Umfang mit den Grundrechten und dem EU-Asylrecht im Einklang stehen.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission Verwirrung darüber stiftete, wie sie über den Überwachungsmechanismus im Zusammenhang mit der Soforthilfe kommunizierte. Darüber hinaus wurde erst im Sommer 2021 ein unabhängiger Überwachungsmechanismus zur Überwachung des Schutzes der Grundrechte geschaffen. Das war bedauerlich.

Zum Abschluss der Untersuchung forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission nachdrücklich auf, umfassend zu überwachen, ob der Mechanismus tatsächlich unabhängig und wirksam ist, um die Einhaltung der Grundrechte und des EU-Rechts sicherzustellen. Die Bürgerbeauftragte unterbreitete einen Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Mitteilung der Kommission über den Überwachungsmechanismus. Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission ferner auf, im Rahmen des Überwachungsmechanismus eine aktive Rolle zu übernehmen und die kroatischen Behörden aufzufordern, konkrete und überprüfbare Informationen über die Schritte vorzulegen, die unternommen wurden, um Berichte über Kollektivausweisungen und Misshandlungen von Migranten und Asylbewerbern zu untersuchen. Schließlich forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, sie innerhalb eines Jahres über die Schritte zu informieren, die sie unternommen hat, um die Einhaltung der Grundrechte bei Grenzoperationen, die EU-Mittel erhalten, zu verbessern.