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Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zum Abschlussbericht einer Prüfung zu EU-Mitteln in Tschechien und potenziellen Interessenkonflikten zu gewähren

Der Beschwerdeführer beantragte Zugang der Öffentlichkeit zum Abschlussbericht einer Prüfung der Europäischen Kommission in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte bei der Zuweisung von EU-Mitteln in Tschechien, insbesondere in Bezug auf die Firma Agrofert und den tschechischen Ministerpräsidenten. Die Kommission verweigerte den Zugang und berief sich dabei auf eine in den EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten vorgesehene Ausnahme. Sie argumentierte, dass die Offenlegung des Berichts den Zweck der Prüfung untergraben könnte.

Der Bürgerbeauftragte forderte die Kommission auf, eine Reihe von Fragen zu beantworten. Nachdem der Bürgerbeauftragte die Antwort der Kommission und anschließend die Bemerkungen des Beschwerdeführers dazu erhalten hatte, zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. Die Bürgerbeauftragte schloss daher ihre Untersuchung ab.
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