# Die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der Beschwerdeführer in Bezug auf angeblich rechtswidrige staatliche Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2018-09-26T10:00+02:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/51741)
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Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit mutmaßlich rechtswidrigen staatlichen Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist.