# Die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der Beschwerdeführer in Bezug auf angeblich rechtswidrige staatliche Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist - Autor: Europäischer Ombudsmann - Datum: 2018-09-26T10:00+02:00[Europe/Paris] - [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/51741) --- Die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit mutmaßlich rechtswidrigen staatlichen Beihilfen Deutschlands für Dienstleistungen der Tourismusbranche nicht als Beteiligter einzustufen ist.