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Privates E-Mail-Konto für offenbar arbeitsbezogene Korrespondenz bei der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung – Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang der Öffentlichkeit zu den E-Mails

Behauptung(en)

Der Beschwerdeführer macht zwei präzise Behauptungen geltend, die im Folgenden lediglich zu redaktionellen Zwecken geändert werden:

  1. Es war falsch, dass die ERCEA die strittigen E-Mails, die vom privaten E-Mail-Konto des Präsidenten an die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates gesendet wurden, nicht angefordert hat.
  2. Es war falsch, dem Beschwerdeführer danach keinen Zugang zu diesen E-Mails zu gewähren.

 

Forderung(en)

  1. Die ERCEA sollte die strittigen E-Mails anfordern, die vom privaten E-Mail-Konto des Präsidenten an die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates gesendet werden.
  2. Die ERCEA sollte diese E-Mails an den Beschwerdeführer weitergeben.

 

 

Die Bürgerbeauftragte fordert die ERCEA auf, bis zum 30. April 2016 eine Stellungnahme abzugeben.

 

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