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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Privates E-Mail-Konto für offenbar arbeitsbezogene Korrespondenz bei der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung – Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang der Öffentlichkeit zu den E-Mails
Fall 66/2016/DK - Geöffnet am Mittwoch | 17 Februar 2016 - Entscheidung vom Donnerstag | 21 Dezember 2017 - Betroffene Institution Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Vereinigtes Königreich
Behauptung(en)
Der Beschwerdeführer macht zwei präzise Behauptungen geltend, die im Folgenden lediglich zu redaktionellen Zwecken geändert werden:
- Es war falsch, dass die ERCEA die strittigen E-Mails, die vom privaten E-Mail-Konto des Präsidenten an die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates gesendet wurden, nicht angefordert hat.
- Es war falsch, dem Beschwerdeführer danach keinen Zugang zu diesen E-Mails zu gewähren.
Forderung(en)
- Die ERCEA sollte die strittigen E-Mails anfordern, die vom privaten E-Mail-Konto des Präsidenten an die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates gesendet werden.
- Die ERCEA sollte diese E-Mails an den Beschwerdeführer weitergeben.
Die Bürgerbeauftragte fordert die ERCEA auf, bis zum 30. April 2016 eine Stellungnahme abzugeben.