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Weigerung des Rates, Zugang zu Rechtsgutachten im Zusammenhang mit den Verordnungsvorschlägen zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Agentur der Europäischen Union für Strafsachen zu gewähren

Behauptung(en)

1) Der Rat hat die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten bei der Bearbeitung des Antrags des Beschwerdeführers falsch angewandt.

2) Die Argumente des Rates zu den Ausnahmen, die bei der Verweigerung des uneingeschränkten Zugangs zu den angeforderten Dokumenten geltend gemacht wurden, waren nicht überzeugend.

Zur Untermauerung seiner Behauptungen brachte der Beschwerdeführer Folgendes vor:

Während die öffentliche Kontrolle und Transparenz des Entscheidungsprozesses im Rat ein wesentlicher Faktor für die Legitimierung der gefassten Beschlüsse und die Verbesserung der Qualität des Gesetzgebungsprozesses sind, sollte der Rat in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber die Bürger in die Lage versetzen, sich stärker am Entscheidungsprozess zu beteiligen, und eine größere Legitimität der Verwaltung gewährleisten.

Forderung(en)

Der Rat sollte seinen Beschluss überarbeiten und uneingeschränkten Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewähren.

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