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Weigerung der Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu ihrer Stellungnahme zum Entwurf des serbischen Gesetzes über kostenlose Prozesskostenhilfe zu gewähren.
Fall OI/7/2015/ANA - Geöffnet am Dienstag | 12 Mai 2015 - Entscheidung vom Freitag | 02 September 2016 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Belgien
Behauptung(en)
Entgegen der Verordnung 1049/2001 hat die Kommission ihre Stellungnahme zum Entwurf des serbischen Gesetzes über kostenlose Prozesskostenhilfe nicht veröffentlicht.
Forderung(en)
Die Kommission sollte ihre Stellungnahme zum Entwurf des serbischen Gesetzes über kostenlose Prozesskostenhilfe offenlegen.