# Förderfähigkeit der Kosten im EU-geförderten Projekt
- Autor: Europäischer Ombudsmann
- Datum: 2018-12-06T10:00+01:00[Europe/Paris]
- [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/44471)
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**Behauptung(en)**

1) Die EACEA hat die vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen nicht ordnungsgemäß geprüft.

2) Die EACEA hat bei der Beurteilung des vom Projektkoordinator eingelegten Rechtsbehelfs materiell- und verfahrensrechtliche Fehler begangen.

**Forderung(en)**

Die EACEA sollte alle vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß prüfen und die genannten Personal- und sonstigen Kosten des Beschwerdeführers als voll förderfähig betrachten.