# Förderfähigkeit der Kosten im EU-geförderten Projekt - Autor: Europäischer Ombudsmann - Datum: 2018-12-06T10:00+01:00[Europe/Paris] - [URL](https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/44471) --- **Behauptung(en)** 1) Die EACEA hat die vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen nicht ordnungsgemäß geprüft. 2) Die EACEA hat bei der Beurteilung des vom Projektkoordinator eingelegten Rechtsbehelfs materiell- und verfahrensrechtliche Fehler begangen. **Forderung(en)** Die EACEA sollte alle vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß prüfen und die genannten Personal- und sonstigen Kosten des Beschwerdeführers als voll förderfähig betrachten.