Verweigerter Zugang zu internen Auditberichten der Agentur

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  • Primer :  2914/2009/DK
    Preiskava uvedena dne 18.12.2009 - Odločba z dne 14.3.2012, 14.3.2012
  • Zadevna institucija (Zadevne institucije) :  Evropska agencija za zdravila
  • Pravno področje (Pravna področja) :  Okolje, varstvo potrošnikov in zdravja
  • Vrste domnevnih nepravilnosti – (i) kršitev ali (ii) kršitev dolžnosti, ki se nanašajo na :  Zahteve za dostop javnosti do dokumentov [člen 23 EKDRJU]
  • Vsebina (Vsebine) :  Obravnavanje zahtevkov za informacije in dostop do informacij (preglednost)
Research
Avtor:
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Zusammenfassung der Entscheidung zur Beschwerde 2914/2009/DK gegen die Europäische Arzneimittel-Agentur

Im Juli 2009 hatte der Beschwerdeführer, ein französischer Staatsbürger, die Europäische Arzneimittel-Agentur aufgefordert, ihm öffentlichen Zugang zu zwei internen Auditberichten – einer betraf den Zugang zu Informationen, der andere ausgewählte Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Bewertung von Arzneimitteln – zu gewähren. Als die Agentur ihm den Zugang zu den Berichten verweigerte, wandte sich der Beschwerdeführer an den Europäischen Bürgerbeauftragten.

Der Bürgerbeauftragte war der Ansicht, dass die Agentur den öffentlichen Zugang zu den Berichten mit der Begründung, ein öffentlicher Zugang unterlaufe den Zweck von Prüfungen, Untersuchungen und Audits, zu Unrecht verweigert habe. Darüber hinaus vertrat der Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass eine Offenlegung der Berichte die Prüfungen nicht mehr beeinträchtigen könne, da die betreffenden Prüfungen bereits abgeschlossen seien. Der Bürgerbeauftragte unterbreitete daher einen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung, in dem er die Agentur aufforderte, ihre Weigerung, Zugang zu den beiden Auditberichten zu gewähren, zu überdenken.

In ihrer Antwort auf den Vorschlag des Bürgerbeauftragten für eine einvernehmliche Lösung erklärte die Agentur sich damit einverstanden, ihre Weigerung, die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu überdenken. Im Dezember 2011 stellte die Agentur dem Beschwerdeführer die beiden Prüfberichte zur Verfügung, sowie ein Begleitdokument mit Hinweisen zur Umsetzung der in den Berichten abgegebenen Empfehlungen.

Der Bürgerbeauftragte schloss seine Untersuchung mit dem Ergebnis einer einvernehmlichen Lösung ab und unterstrich die jüngsten Fortschritte der Agentur im Hinblick auf eine transparentere Gestaltung ihrer Arbeit. Er fügte hinzu, dass solche deutlichen Verbesserungen geeignet seien, das Vertrauen der Bürger in die Agentur zu stärken und ihre Legitimierung und Effizienz bei der Wahrnehmung ihrer wichtigen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit verbessern.