Európsky ombudsman
Súvisiace dokumenty
Zusammenfassung der Entscheidung zur Beschwerde 1329/2010/MF gegen das Europäische Parlament (vertraulich)
Am 1. Mai 2004 wurden mit dem Statut der Beamten der Europäischen Union („Statut der Beamten“) eine neue Laufbahnstruktur und neue Grundgehaltstabellen eingeführt. In den Übergangsvorschriften war ein „Multiplikationsfaktor“ vorgesehen, um den Anteil an der neuen Gehaltsklasse zu bestimmen, der den Beamten, die vor dem 1. Mai 2004 eingestellt und anschließend befördert worden waren, zu zahlen war.
Der Beschwerdeführer, ein Beamter des Europäischen Parlaments, machte geltend, das Parlament habe für die Berechnung seines Gehalts eine andere Methode herangezogen als die Europäischen Kommission und alle anderen EU-Organe.
In seiner Stellungnahme zu der Beschwerde brachte das Parlament vor, seine Berechnungsmethode sei angemessen und werde weder durch eine Rechtsvorschrift noch durch die Rechtsprechung der EU-Gerichte infrage gestellt. Ferner stellte das Parlament fest, trotz seiner abweichenden Berechnungsmethode seien die Unterschiede zwischen den Gehältern der Parlamentsbeamten und den Gehältern anderer EU-Beamter minimal.
Der Bürgerbeauftragte erkannte an, dass die Berechnungsmethode des Parlaments nicht auf einer eindeutig falschen Auslegung der einschlägigen Bestimmung beruhe. Er betonte jedoch, der Grundsatz der Einheitlichkeit des Europäischen Öffentlichen Dienstes impliziere, dass alle Organe das Statut der Beamten kohärent auslegen und anwenden. Es sei daher bedauerlich, dass die EU-Organe nicht in der Lage seien, einen gemeinsamen Ansatz bezüglich der für die Berechnung der Beamtengehälter nach Beförderungen heranzuziehenden Methode zu verfolgen, ungeachtet der zahlreichen interinstitutionellen Gremien, die eben zu dem Zweck eingerichtet worden seien, die einheitliche Anwendung des Statuts der Beamten zu gewährleisten. Des Weiteren befand der Bürgerbeauftragte, die verschiedenen Berechnungsmethoden hätten Gehaltsunterschiede zur Folge, die inakzeptabel seien und, entgegen der Auffassung des Parlaments, nicht als minimal betrachtet werden könnten.
Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall ab und regte an, die EU-Organe sollten sich auf eine gemeinsame Methode für die Berechnung der neuen Grundgehälter der Beamten nach einer Beförderung einigen und der im Zuge der Untersuchung festgestellten Ungleichbehandlung ein Ende setzen. Zudem regte der Bürgerbeauftragte an, vor der nächsten Überarbeitung des Statuts der Beamten sollten die EU-Organe einen Mechanismus schaffen, um Probleme bei der Auslegung der überarbeiteten Bestimmungen zu ermitteln und so hinreichend frühzeitig zu einem gemeinsamen Standpunkt zu finden, um zu vermeiden, dass es in der Praxis zu Ungleichbehandlung kommt.