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Zusammenfassung der Entscheidung zur Beschwerde 3031/2007/(BEH)VL gegen die Europäische Kommission
Der Beschwerdeführer ist ein kanadischer Student, der einen Master-Studiengang für Aeronautik und Raumfahrttechnik in München und Madrid absolvierte (EuMAS 2006-2008). Die Kommission stellte für Studierende aus Drittstaaten Erasmus-Mundus-Stipendien in Höhe von jeweils 21 000 EUR für eine Reihe von Masterstudiengängen bereit, darunter auch für die EuMAS 2006-2008. Den Angaben auf der Website der Kommission zufolge sollte das Stipendium „Reise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren in Europa während der gesamten Dauer des Kurses“ abdecken.
Der Beschwerdeführer wandte sich an die Kommission und verwies darauf, dass die ihm und seinen Kommilitonen – eine Gruppe von etwas weniger als 30 Studierenden aus Nicht-EU-Ländern – zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht zum Lebensunterhalt ausreichten. Er machte geltend, dass der Betrag, der ihnen nach Abzug der Studiengebühren in Höhe von 12 000 EUR sowie der Reisekosten noch bleibe, nicht ausreiche, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten in München und Madrid zu decken. Der Beschwerdeführer forderte die Kommission daher auf, ihm und den anderen Studierenden der EuMAS 2006-2008 finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die Kommission räumte ein, dass sie in Anbetracht der Probleme, auf die im vorliegenden Fall verwiesen werde, ihre künftige Vorgehensweise werde überdenken müssen. Sie war jedoch nicht bereit, die geforderte finanzielle Unterstützung zu gewähren. Der Beschwerdeführer wandte sich daher an den Bürgerbeauftragten.
Nach einer gründlichen Untersuchung kam der Bürgerbeauftragte zu dem Schluss, (i) dass die von der Kommission bereitgestellten Informationen zum Erasmus-Mundus-Programm den Studierenden der EuMAS 2006-2008, die aus Nicht-EU-Ländern kamen, tatsächlich den Eindruck vermitteln mussten, dass ihr Stipendium ihnen einen nach europäischen Verhältnissen angemessenen Lebensstandard ermöglichen würde; und (ii) dass der bereitgestellte Betrag hierzu nicht ausreichend war. Nach Auffassung des Bürgerbeauftragten boten die von der Kommission veröffentlichten Angaben den Studierenden der EuMAS 2006-2008 keine korrekten und verlässlichen Informationen. Bei der Kommission läge daher ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vor. Der Bürgerbeauftragte unterbreitete zunächst einen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung und übermittelte der Kommission anschließend einen Empfehlungsentwurf. In letzterem empfahl er der Kommission, Kulanzzahlungen von jeweils 1 500 EUR an alle betroffenen Studierenden zu leisten, um sie für erlittene Unannehmlichkeiten zu entschädigen.
Die Kommission lehnte den Empfehlungsentwurf ab. Der Bürgerbeauftragte hielt die Argumente, mit denen die Kommission ihre Ablehnung begründete, nicht für überzeugend. Er schloss den Fall daher mit einer kritischen Anmerkung ab.