Europäischer Bürgerbeauftragter
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PRESSEMITTEILUNG Nr. 6/2008
27. Mai 2008
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission für ihre Weigerung kritisiert, Bewerbungen für ein Rehabilitations-Projekt für Folteropfer in jeder offiziellen EU-Sprache anzunehmen. Zuvor hatte sich eine deutsche Nicht-Regierungsorganisation (NGO) beschwert, die Ausschreibung der Kommission sei auf Englisch, Französisch oder Spanisch begrenzt.
Die Kommission weigerte sich, eine Empfehlung des Ombudsmannes zu akzeptieren, in der er sie aufforderte, bei Bewerbungen zu diesem Programm jede EU-Sprache zuzulassen. Die Kommission argumentierte, der Gebrauch aller EU-Sprachen sei im Bereich Außenhilfe nicht praktikabel. P. N. Diamandouros erklärte: "Die Argumente der Kommission sind nicht überzeugend. NGOs haben das Recht, jede EU-Sprache zu benutzen, wenn sie Dokumente an die EU-Behörden schicken. Die Weigerung der Kommission, dieser Rechtsverpflichtung nachzukommen, ist schlechte Verwaltungspraxis."
Die Kommission veröffentlichte 2004 eine Ausschreibung für ein Rehabilitations-Projekt für Folteropfer. Das Projekt war Teil des Programms "Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte". Bewerbungen sollten auf Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht werden. Eine deutsche NGO, die psychologische und soziale Hilfe für Flüchtlinge und deren Familien anbietet, die Opfer von Folterungen wurden, wollte sich bewerben. Sie forderte die Kommission auf, die betreffenden Dokumente auf Deutsch zu akzeptieren, da eine Übersetzung sehr teuer und langwierig sei. Die Kommission bestand jedoch auf eine Übersetzung.
Die NGO wandte sich daraufhin an den Ombudsmann und beschwerte sich über Diskriminierung durch die Sprachen-Beschränkung. Sie betonte, die Kommission sei rechtlich dazu verpflichtet, in Bewerbungen für ihre Ausschreibungen jede offizielle EU-Sprache zuzulassen.
Die Kommission erklärte in ihrer Stellungnahme, dass der Gebrauch aller EU-Sprachen bei Projekten mit Drittländern aus Kosten- und Zeitgründen nicht durchführbar sei. Sie habe deshalb einen pragmatischen Kurs mit eingeschränktem Sprachen-Gebrauch gewählt.
Der Ombudsmann unterstrich die rechtliche Verpflichtung der Kommission, Dokumente in jeder offiziellen EU-Sprache zu akzeptieren. Er konnte nicht erkennen, warum dieser Fall eine Ausnahme darstellen sollte. Der Ombudsmann forderte die Kommission deshalb in einer Empfehlung auf, diese Art der Diskriminierung in Zukunft zu unterlassen.
Die Kommission weigerte sich, die Empfehlung anzunehmen und wiederholte ihr Argument, das Arbeiten in allen EU-Sprachen sei im Bereich Außenhilfe nicht durchführbar. Sie nannte außerdem das Problem einer möglichen Diskriminierung von Drittländer-Sprachen, wie zum Beispiel Thailändisch, Suaheli oder Arabisch.
Der Ombudsmann ließ sich davon nicht überzeugen. Er stimmte zwar den Kostenüberlegungen zu, sie reichten jedoch nicht aus, die Kommission von ihrer rechtlichen Verpflichtung zu befreien, alle offiziellen Sprachen zu akzeptieren. Nur der EU-Gesetzgeber könne diese Rechtsverpflichtung ändern. Er kam zu dem Schluss, dass das Bestehen der Kommission auf die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch für die Projekt-Bewerbungen schlechte Verwaltungspraxis darstellte. Weil sich die Haltung der Kommission in dieser Frage jedoch zu entwickeln scheint, sah der Ombudsmann von einem Sonderbericht an das Europäische Parlament ab.
Die vollständige Entscheidung finden Sie unter: http://www.ombudsman.europa.eu/decision/de/050259.htm