Liebe Leserinnen und Leser,
als Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis im September 2001 vom Europäischen Parlament angenommen wurde, konnten sich wohl nur wenige vorstellen, welche Wirkungskraft dies nicht nur für die Organe und Einrichtungen der EU und für die Bürger, in deren Dienst diese stehen, sondern auch für die nationalen und regionalen Verwaltungen in und außerhalb von Europa haben würde.
Seit ich am 1. April 2003 mein Amt als Europäischer Bürgerbeauftragter angetreten habe, konnte ich beobachten, dass sich der Schwerpunkt der EU-Organe und -Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter zunehmend auf die Bürger verlagerte, die eindeutig in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten gestellt wurden. Dies lässt sich nicht nur an den immer positiveren Reaktionen der Organe und Einrichtungen auf meine Empfehlungen in einzelnen Fällen ablesen, sondern auch an ihrer Bereitschaft, Defizite proaktiv aufzuzeigen und Wege zu finden, potenzielle Probleme zu lösen, noch bevor sie auftreten. Ich sehe meine proaktive Rolle, die eine Zusammenarbeit in enger Partnerschaft mit den EU-Organen und -Einrichtungen beinhaltet, um deren Leistung zu verbessern, für mindestens ebenso wichtig an wie meine reaktive Rolle bei der Bearbeitung von Beschwerden.
Die Verankerung einer Dienstleistungskultur in ein so breitgefächertes Arbeitsumfeld wie das der EU-Organe und -Einrichtungen ist keine einfache Aufgabe. Dem öffentlichen Dienst bei der EU gehören Menschen mit völlig unterschiedlichem Hintergrund und aus vielen verschiedenen Kulturkreisen an, deren Vorstellungen von der Rolle und dem Ziel einer öffentlichen Verwaltung sehr unterschiedlich sein können. Die Herausforderung für alle Organe und Einrichtungen, einschließlich meiner Behörde, besteht daher darin, allen Mitarbeitern * , unabhängig von ihrem Dienstalter, ihrer Besoldungsgruppe oder ihrem Hintergrund, zu vermitteln, dass eine Dienstleistungskultur mehr als nur die Einhaltung von Gesetzen bedeutet. Sie setzt auf Seiten eines jeden Bediensteten ein gewisses Maß an Selbstreflexion darüber voraus, wie er die Grundsätze der guten Verwaltungspraxis täglich am besten aktiv umsetzen kann, anstatt einfach nur Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu vermeiden.
Die Hundertausende von Exemplaren des Kodex, die in ganz Europa verteilt und von meiner Website heruntergeladen wurden, bezeugen, dass der Kodex mehr als nur ein Leitfaden für EU-Verwaltungsbeamte ist. Er ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für Bürger geworden, die sich über ihre Rechte informieren möchten. Ein erheblicher Anteil der Beschwerden, die jedes Jahr in meinem Büro eingehen, zitiert direkt aus dem Kodex um zu erklären, welche Regelung oder welcher Grundsatz nach Auffassung des Beschwerdeführers verletzt wurde. Der Kodex erläutert den Bürgern, was das in Artikel 41 der EU-Charta der Grundrechte verankerte Recht auf eine gute Verwaltung in der Praxis bedeutet und was sie konkret von der europäischen Verwaltung erwarten können.