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Ombudsfrau: Was tun die EU-Institutionen, um "Whistleblower" zu schützen?
Press release no. 16/2014 - Date Monday | 28 July 2014
Case OI/1/2014/PMC - Opened on Thursday | 24 July 2014 - Decision on Thursday | 26 February 2015 - Institutions concerned European Parliament ( No further inquiries justified ) | European Economic and Social Committee ( No further inquiries justified ) | European Committee of the Regions ( No further inquiries justified ) | European External Action Service ( No further inquiries justified ) | Council of the European Union ( No further inquiries justified ) | European Commission ( No further inquiries justified ) | Court of Justice of the European Union ( No further inquiries justified ) | European Court of Auditors ( No further inquiries justified ) | European Data Protection Supervisor ( No further inquiries justified ) - Country France
Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, untersucht, ob die EU-Behörden ihrer Verpflichtung nachkommen, interne Regeln für die Meldung von schwerwiegenden Missständen einzuführen. Sie hat neun EU-Institutionen gebeten, sie bis zum 31. Oktober 2014 über existierende und geplante "Whistleblowing"-Regeln zu informieren, darunter die Europäische Kommission, das Parlament und den Rat.
Emily O'Reilly erklärte: "In ihrem EU-Anti-Korruptionsbericht warnt die Kommission, dass Korruption der Wirtschaft und dem Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen großen Schaden zufügen kann. "Whistleblower" spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von gravierenden Unregelmäßigkeiten. Ich möchte sicherstellen, dass die EU-Institutionen über die notwendigen Regeln verfügen, um Informanten zu schützen und um Beschwerden über den Umgang mit ihnen nachzugehen."
"Whistleblower" wichtig für die Aufdeckung von Missständen
Angestellte der EU sind verpflichtet, schwerwiegende Missstände zu melden, die sie im Rahmen ihrer Arbeit entdecken. Arbeitnehmer zögern jedoch oft, dies in ihrer eigenen Institution zu tun und fürchten Vergeltungsmaßnahmen.
Seit Januar 2014 gilt ein neues Statut für EU-Mitarbeiter, das vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten verabschiedet wurde. Es enthält eine rechtliche Verpflichtung für die EU-Institutionen, interne Informanten-Regeln einzuführen. Bisher war die Kommission am Fortschrittlichsten. Sie verabschiedete Leitlinien für die Meldung von gravierenden Unregelmäßigkeiten, jedoch noch keine verbindlichen Regeln.
In ihrem Brief zur Eröffnung der Untersuchung fragt die Ombudsfrau die EU-Institutionen, in welchem Umfang Mitarbeiter und die Öffentlichkeit zu den Regeln konsultiert werden und wie externe Informanten, wie z. B. Vertragspartner bei EU-geförderten Projekten, geschützt werden können. Den Brief finden Sie hier: http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/correspondence.faces/en/54615/html.bookmark
Die Ombudsfrau hat eine Vorreiter-Funktion übernommen und interne Regeln zur Meldung von Unregelmäßigkeiten verabschiedet. Sie entstanden in Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretern und ihrer Datenschutzbeauftragten. Die Öffentlichkeit kann die Regeln kommentieren. Sie sind hier erhältlich: http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/correspondence.faces/en/54612/html.bookmark
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