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Ombudsmann: Kommission soll erlaubte Strahlenbelastung in Nahrungsmitteln nach Reaktorunglück in Fukushima klären

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, verbraucherfreundliche Informationen über die erlaubten Höchstwerte für die Strahlenbelastung in Nahrungsmitteln in der EU vor und nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima zu veröffentlichen. Zuvor hatten sich verschiedene Bürger über einen Mangel an Informationen zu Änderungen der Höchstwerte beschwert. Der Ombudsmann hat die Kommission um eine Antwort bis zum 30. Juni 2011 gebeten.

Bürgerbeschwerden über mangelnde Informationen zu Strahlenbelastung

Im März 2011 beschädigte ein Erdbeben das Atomkraftwerk in Fukushima, was zu einer erhöhten Strahlenbelastung in der Gegend führte.

Die Kommission aktivierte daraufhin ihre Notfallmechanismen auf der Basis von Regelungen, die 1986 nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl in der Ukraine eingeführt wurden. Diese Regelungen enthalten erlaubte Höchstwerte für die Strahlenbelastung im Falle eines Unfalls. Sie wurden auf Nahrungsmittel angewandt, die aus Japan in die EU importiert wurden. Im April 2011 senkte die Kommission diese Höchstwerte jedoch wieder, entsprechend den in Japan angewendeten Werten.

Die Kommission veröffentlichte Informationen über die Regeln, die zur Erhöhung und Absenkung der Höchstwerte führten, auf ihrer Website. Der Ombudsmann erhielt jedoch verschiedene Bürgerbeschwerden über den Mangel an vergleichenden Informationen über die Änderungen der Höchstwerte nach dem Unfall in Fukushima.

Der Ombudsmann hat deshalb die Kommission aufgefordert, verbraucherfreundliche Informationen über die erlaubten Höchstwerte für die Strahlenbelastung in Nahrungsmitteln in der EU vor und nach dem Reaktorunglück zu veröffentlichen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Ombudsmann-Webseite unter "eröffnete Fälle": http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/caseopened.faces/en/10431/html.bookmark

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