Europäischer Bürgerbeauftragter
Europäisches Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten
Dieser Abschnitt beinhaltet ein jährlich erstelltes Verzeichnis der Auftragnehmer für Aufträge im Wert von über 25 000 EUR. Dieses Verzeichnis gibt den Gegenstand und den Wert des erteilten Auftrags an. Dieser Abschnitt wird im Einklang mit Artikel 119 der Durchführungsbestimmungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften erstellt.