Ombudsmann: Kommission muss Mängel bei Untersuchung des Wiener Flughafens beseitigen

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Pressemitteilung Nr. 8/2012

22. Mai 2012

Airport symbol
Autor: European Ombudsman
Copyright: European Union

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgerufen, Mängel bei ihrer Untersuchung von Beschwerden über den Wiener Flughafen zu beseitigen. Zuvor hatten sich 27 österreichische Bürgerinitiativen beschwert, für verschiedene Flughafenerweiterungen fehle eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Während seiner Untersuchung wies der Ombudsmann mehrfach auf Probleme mit der nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung hin, die schließlich durchgeführt wurde. Dazu gehört ein möglicher Interessenskonflikt bei den österreichischen Behörden. Da die Kommission trotz der Erkenntnisse des Ombudsmannes untätig blieb, schickte er einen Sonderbericht an das Europäische Parlament.

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung für Ausbau des Wiener Flughafens

In den vergangenen Jahren wurde der Wiener Flughafen durch verschiedene Bauprojekte erweitert. 27 österreichische Bürgerinitiativen reichten eine Vertragsverletzungsbeschwerde bei der Kommission ein, mit der Begründung, die österreichischen Behörden hätten die laut EU-Umweltrecht obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt. Weil die meisten Projekte bereits fertig gestellt waren, forderte die Kommission die österreichischen Behörden auf, mit Blick auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen, eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Während seiner Untersuchung wies der Ombudsmann wiederholt auf Probleme mit dieser nachträglichen Prüfung hin. Erstens habe das für die Prüfung verantwortliche Ministerium selbst einige Projekt-Genehmigungen erteilt. Der Ombudsmann teilte die Ansicht der Beschwerdeführer, dass dies einen Interessenskonflikt darstellen könnte. Zweitens hätten die Bürgerinitiativen mit ihrer Kritik Recht, die Kommission habe sich nicht ordnungsgemäß mit ihrer Forderung nach Zugang zu einem Überprüfungsverfahren befasst.

Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass es die Kommission versäumt habe, angemessene Schritte im Hinblick auf eine offensichtliche Verletzung von EU-Recht zu ergreifen. Er unterbreitete daher dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht mit der Bitte um Unterstützung, um die Kommission davon zu überzeugen, ihr Vorgehen in diesem Fall zu korrigieren.

Den Sonderbericht finden Sie unter: http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces/de/11558/html.bookmark

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. Für weitere Informationen: www.ombudsman.europa.eu

Presse-Kontakt: Gundi Gadesmann, Beauftragte für Medien und Außenbeziehungen, Tel. +32 2 284 26 09, Twitter: @GundiGadesmann, @EUombudsman