Ombudsmann erreicht einvernehmliche Lösung: NGO erhält 70 000 EUR von Kommission

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Pressemitteilung Nr. 3/2012

24 January 2012

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Mit Hilfe des Europäischen Ombudsmannes, P. Nikiforos Diamandouros, konnte ein Zahlungsstreit zwischen der Europäischen Kommission und der Nichtregierungsorganisation (NGO) Migration Policy Group (MPG) gelöst werden. Dabei ging es um ein EU-Projekt im Rahmen des "Europäischen Migrations-Dialoges". Nach einer Finanzprüfung hatte die Kommission mehr als 130 000 EUR zurückgefordert, weil MPG verschiedene Belege über Personalkosten zu spät eingereicht hatte. Die Kommission nahm schließlich den Vorschlag des Ombudsmannes für eine einvernehmliche Lösung an und erstattete der NGO 70 000 EUR.

Diamandouros erklärte: "Ich begrüße die positive Reaktion der Kommission auf meinen Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung. Einvernehmliche Lösungen sind ein hervorragendes Instrument, mit Hilfe dessen beide Seiten gewinnen, Beschwerdeführer und EU-Institutionen. Es sollte so oft wie möglich bei Konflikten genutzt werden, die im Rahmen von EU-Projekten oder -Programmen auftreten."

NGO konnte Belege über Personalkosten nicht rechtzeitig liefern

Von 2004 bis 2005 führte die gemeinnützige NGO Migration Policy Group ein von der EU gefördertes Projekt im Rahmen des "Europäischen Migrations-Dialoges - Verknüpfung der nationalen und europäischen Debatten über Integration" durch. Das Projekt umfasste mehr als 20 Partner-NGOs, und die Gesamtkosten betrugen mehr als 600 000 EUR. Die Kommission leistete ihre Abschlusszahlung im August 2006.

Eine Finanzprüfung des Projektes im Oktober 2009 führte zu einer Rückforderung von mehr als 130 000 EUR, weil Belege über Personalkosten zu spät eingereicht worden waren (die Kommission hatte einer Frist-Verlängerung zugestimmt). MPG rechtfertigte die Verspätung mit der Schwierigkeit, die betreffenden Dokumente von mehr als 20 Partner-NGOs pünktlich zu erhalten. Als die Kommission dieses Argument nicht gelten ließ, beschwerte sich MPG beim Ombudsmann über die in ihren Augen "unverhältnismäßige" Rückforderung.

In seinem Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung forderte der Ombudsmann die Kommission auf zu erklären, warum die Schlussfolgerungen der Finanzprüfung nach Erhalt der fehlenden Dokumente nicht geändert werden konnten.

Die Kommission nahm den Vorschlag des Ombudsmannes an und erstattete MPG 70 000 EUR. MPG bedankte sich beim Ombudsmann für seine Vermittlung.

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/10579/html.bookmark

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. Für weitere Informationen: www.ombudsman.europa.eu

Presse-Kontakt: Gundi Gadesmann, Beauftragte für Medien und Außenbeziehungen, Tel. +32 2 284 26 09