Ombudsmann: Kommission sollte Kulanzzahlungen an falsch informierte Austausch-Studenten leisten

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Pressemitteilung Nr. 4/2011

28. Februar 2011

Erasmus Mundus
Autor:
Copyright: European Union

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, Kulanzzahlungen von jeweils 1500 EUR an verschiedene Studenten aus Nicht-EU-Ländern zu leisten, die an dem europäischen Stipendien-Programm Erasmus Mundus I teilgenommen haben. Zuvor hatte sich ein kanadischer Student beschwert, er und Kommilitonen eines Masterkurses in Aeronautik und Raumfahrttechnik seien falsch über die finanziellen Aspekte ihres Stipendiums informiert worden.

Kanadischer Student beschwert sich über Erasmus Mundus-Stipendium

Das Erasmus Mundus-Programm ist ein EU-gefördertes Austauschprogramm für Studenten aus Nicht-EU-Ländern, das die Qualität des europäischen Hochschulwesens verbessern und die EU als  Zentrum für internationale Spitzenforschung fördern soll.

Im April 2007 wandte sich ein kanadischer Student an die Kommission, der einen Masterkurs in Aeronautik und Raumfahrttechnik in München und Madrid (EuMAS 2006-2008) belegte. Er erklärte, er habe größte Schwierigkeiten, mit seinem Stipendium von 21 000 EUR pro Jahr seine Lebenshaltungskosten abzudecken, weil alleine seine Studiengebühren 12 000 EUR pro Jahr betrügen. Der Kommissions-Website zufolge decke das Stipendium "Reise- und Lebenshaltungskosten und die Studiengebühren in Europa während der Gesamtdauer des Kurses" ab.  Der Student forderte die Kommission deshalb auf, ihm und seinen Kommilitonen finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die 400 EUR pro Monat, die nach Abzug von Studiengebühren und Reisekosten übrig blieben, seien nicht ausreichend, um grundlegende Lebenshaltungskosten in München oder Madrid abzudecken.

Die Kommission lehnte seine Anfrage mit der Begründung ab, der Student hätte sich über die hohen Studiengebühren für den EuMAS 2006-2008 Kurs im Klaren gewesen sein müssen.

Nach seiner Untersuchung kam der Ombudsmann zu dem Schluss, dass die Angaben, die die Kommission über das Erasmus Mundus-Programm machte, EuMAS 2006-2008 Studenten aus Nicht-EU-Ländern tatsächlich glauben machten, dass ihnen ihr Stipendium einen anständigen Lebensstandard in Europa ermöglichen würde.  Seiner Meinung nach waren diese Angaben nicht korrekt und das Argument der Kommission in Bezug auf die hohen Studiengebühren unbegründet. Er empfahl der Kommission, Kulanzzahlungen von jeweils 1500 EUR an jeden betroffenen EuMAS 2006-2008 Studenten für erlittene Unannehmlichkeiten zu leisten. Er forderte die Kommission auf, bis zum 31. Mai eine ausführliche Stellungnahme abzugeben.

Die Empfehlung des Ombudsmannes finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/draftrecommendation.faces/en/10078/html.bookmark

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. Für weitere Informationen: www.ombudsman.europa.eu

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