Nichtbeantwortung von Ersuchen um eine unabhängige externe Prüfung der Europäischen Schulen

Verfügbare Sprachen :  bg.es.cs.da.de.et.el.en.fr.ga.it.lv.lt.hu.mt.nl.pl.pt.ro.sk.sl.fi.sv
  • Fall :  0814/2010/JF
    Geöffnet am 12.05.2010 - Empfehlungsentscheidung vom 12.08.2011 - Entscheidung vom 02.04.2012
  • Betroffene Einrichtung(en) :  Kommission der Europäischen Gemeinschaften
  • Rechtsgebiet(e) :  Allgemeine, institutionelle und finanzielle Fragen
  • Art der beklagten Missstände – (1) Verletzung von oder (2) Verletzung von Pflichten in Bezug auf :  Informationsbegehren [Artikel 22 EKGV]
  • Betreff :  Institutionelle, politische und sonstige Aspekte
Students answering teacher question
Autor:
Copyright: Stocklib ©

Zusammenfassung der Entscheidung zur Beschwerde 814/2010/JF gegen die Europäische Kommission

Elternverbände, die Europäische Kommission und die Lenkungsgremien der Europäischen Schulen (der „ES“) diskutieren seit Langem über die hohen Wiederholungsquoten an den Europäischen Schulen in Brüssel, und hier insbesondere in den französischsprachigen Sektionen sowie im Unterricht in Mathematik und Naturwissenschaften. Der Beschwerdeführer, ein unabhängiger Verband von Beamten der Kommission, ersuchte die Kommission, eine unabhängige externe Prüfung der ES zu veranlassen, die sich insbesondere mit Fragen in Zusammenhang mit dem Schulversagen sowie der Schulleitung und -verwaltung befasst. Da der Beschwerdeführer die Antworten der Kommission als nicht zufriedenstellend erachtete, wandte er sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten.

In ihrer Antwort auf die Untersuchung des Bürgerbeauftragten verwies die Kommission zunächst auf die 2009 eingeleitete Reform der ES, durch die unter anderem eine Reihe von Mechanismen zur Kontrolle der Qualität der pädagogischen Arbeit der ES eingeführt worden waren. Der Bürgerbeauftragte befand, dass diese Kontrollmechanismen interner und nicht externer Natur seien und folglich nicht in angemessener Weise der Forderung des Beschwerdeführers entsprächen, eine unabhängige externe Prüfung zu veranlassen. Er legte daher einen Empfehlungsentwurf vor, in dem er die Kommission aufforderte, dieser Forderung in geeigneter Weise nachzukommen.

Daraufhin setzte die Kommission den Bürgerbeauftragten über ihren Vorschlag in Kenntnis, dass die ES an einer von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführten Studie teilnehmen sollten, in der untersucht wird, über welches Wissen Schüler gegen Ende der Pflichtschulzeit verfügen. Dies würde nach Dafürhalten der Kommission ermöglichen, Lösungen für das Problem der hohen Schulversagerquoten in den ES zu finden.

Der Bürgerbeauftragte stimmte der oben dargelegten Position der Kommission nicht zu. Er wies darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission offenbar auf einen Vorschlag des Europäischen Parlaments zurückgehe, wonach sich die ES an denjenigen Bildungssystemen orientieren sollten, die in der oben erwähnten OECD-Studie als die weltweit besten ermittelt wurden. Er vertrat außerdem die Auffassung, dass eine Teilnahme an dieser Studie die Forderung des Beschwerdeführers nach einer unabhängigen externen Prüfung der ES nicht in angemessener Weise erfülle. Er stellte abschließend fest, dass ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliege, und schloss den Fall ab, indem er eine kritische Anmerkung an die Kommission richtete.