Europäischer Bürgerbeauftragter
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Zusammenfassung der Entscheidung zur Beschwerde 703/2010/(AR)MHZ gegen die Europäische Kommission
Der Beschwerdeführer koordinierte ein Forschungsprojekt, für das die Kommission einer polnischen Universität einen EU-Zuschuss gewährt hatte. Im Laufe der Projektdurchführung ergaben sich Verzögerungen bei der Genehmigung der regelmäßigen Berichte der Universität durch die Kommission. Darüber hinaus leistete die Kommission eine weitere Vorauszahlung erst nachdem das Projekt bereits erfolgreich zum Abschluss gebracht worden war und die Universität der Kommission ihren Abschlussbericht sowie die geprüften Kosten übermittelt hatte, die den Summen der von der Kommission geleisteten Vorauszahlungen entsprachen. Die Kommission erklärte, eine Vorfinanzierung sei nicht gleichbedeutend mit einer Finanzierung vor der Entstehung von Kosten, sondern stelle einen Beitrag dar, der vor der Genehmigung der entstandenen Kosten durch die Kommission geleistet werde. Der Beschwerdeführer war damit nicht einverstanden und wandte sich an den Bürgerbeauftragten. Er machte geltend, bei der Abwicklung des Zuschusses durch die Kommission seien mehrere Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu beklagen.
Der Bürgerbeauftragte stellte zwei Missstände in der Verwaltungstätigkeit fest. Einer davon betraf die Verzögerungen bei der Kommission und insbesondere ihre verspätete Vorauszahlung zu einem Zeitpunkt, zu dem die ausbezahlten Beträge nicht mehr für das Projekt genutzt werden konnten. Der andere bezog sich auf das Versäumnis, den Beschwerdeführer als Koordinator des Projekts über den direkten Schriftverkehr zwischen der Kommission und dem Rektor der Universität zu unterrichten. Der Bürgerbeauftragte legte einen Empfehlungsentwurf vor, in dem er vorschlug, die Kommission solle sich in einem Schreiben an den Rektor der Universität beim Beschwerdeführer und der Universität für die Verzögerungen entschuldigen, insbesondere für die verspätete und „nutzlose“ dritte Vorfinanzierungszahlung. Zudem solle die Kommission in diesem Schreiben feststellen, dass die Arbeit des Beschwerdeführers als Projektkoordinator in keiner Weise Anlass zu den Verzögerungen bei der Kommission gegeben habe. Der Bürgerbeauftragte fügte hinzu, in dem Schreiben solle die Kommission ferner die Arbeit des Beschwerdeführers und der Universität anerkennen, da diese in der Lage gewesen seien, das Projekt unter Inanspruchnahme geringerer EU-Finanzmittel als ursprünglich vorgesehen mit sehr guten Ergebnissen zum Abschluss zu bringen. Die Kommission akzeptierte den Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten im Wesentlichen und übermittelte dem Rektor ein Schreiben. Der Bürgerbeauftragte schloss daher den Fall ab.